Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Jennifer John (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitkunden bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und entsprechend gebuchte Paketangebote.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht und die mit dem Reitunterricht in Zusammenhang gebuchten Dienstleistungspakete. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitkunde in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt oder digital übersendet, und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen und Terminketten über das Buchungssystem oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern bzw. wurde weitgehend über das gebuchte Dienstleistungspaket bestimmt.
Eine Reiteinheit dauert 30 Minuten, auch wenn in einer Zweiergruppe geritten wird.
Bei der Buchung von Reitpaketen mit Lehrpferd ist die Trainingseinheit immer mit 60 Minuten angegeben, diese beinhaltet 35-40 Minuten reiten inklusive dem Warmreiten, die restlichen 20-25 Minuten dienen der theoretischen Vorbereitung auf den Unterrichtsinhalt oder eine Übung mit dem Lehrpferd vom Boden aus. Nach der Reiteinheit reitet oder führt der Schüler noch 5-10 Minuten selbständig im Schritt (Beruhigungsphase). Das Lehrpferd muss rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn selbstständig vorbereitet und nach Unterrichtsende selbständig versorgt werden. Sollte der Reitschüler hier Hilfe benötigen, kann diese Hilfe Inhalt des 60-minütigen Pakets sein.
Für den Unterricht stehen ein Reitplatz und ein Longierzirkel zur Verfügung. Nach Absprache können Trainingseinheiten im Gelände stattfinden.
3.) Risiko und Haftung
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Jeder Unfall und jedes Schadensereignis, was im Zusammenhang mit dem Betrieb steht, muss dem Betrieb innerhalb von 48 Stunden nach dessen Geschehen schriftlich mitgeteilt und dargelegt werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b. Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
c. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
d. Helmpflicht
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Din-Norm nicht älter als 8 Jahre tragen. Für das Mitbringen und Anpassen eines Reithelms ist der Schüler selbst verantwortlich.
e. Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose oder Jodphurhose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Eine Rückerstattung des Reitstundepreises erfolgt hierbei nicht. Dies gilt auch für Probestunden.
f. Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht und den gebuchten Paketleistungen teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80 kg. Reitanfänger nehmen wir nicht auf.
4.) Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste oder dem geschlossenen Vertrag/Abonnement. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Erscheint der Kunde nicht pünktlich zu seiner Stunde, kann die Zeit nicht hinten angehängt oder anderweitig nachgeholt werden.
Das Angebotspaket „Langfristige Entwicklung“ ist ein auf Dauer angelegtes Abonnement, welches vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen ist und gilt für eine Einheit pro Woche zu einem festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
5.) Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten oder die Stunde erstattet. Sollten die Witterungsverhältnisse z.B. durch extreme Hitze im Sommer oder extreme Kälte/Schnee/Eis im Winter das Reiten für die Pferde unzumutbar machen, kann eine Reitstunde in eine gleichwertige Bodenarbeits- oder Theoriestunde umgewandelt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Betriebsleiterin. In diesem Fall besteht kein Anrecht auf Rückzahlung des Reitstundenbetrages.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
6.) Buchung und Absage von Trainingseinheiten und Terminen
Grundsätzlich findet rund um das Jahr Reitunterricht statt, außer an hessischen Feiertagen. Betriebsurlaube werden rechtzeitig bekannt gegeben und entsprechender Unterrichtsausfall rechtzeitig verlegt bzw. erstattet.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist von 48 Stunden vor dem gebuchten Termin storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalb von der jeweiligen ursprünglichen oder der darauf folgenden Woche nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit, Urlaub oder Ähnlichem sind möglich.
Gebuchte Einzelstunden und Monatsabos sind personenbezogen und können nicht übertragen werden. Nur die Person, für die die Stunde gebucht oder das Monatsabo abgeschlossen wurde, kann die Stunden wahrnehmen. Das gilt auch für Familienmitglieder. Stunden können nicht untereinander nachgeholt oder verschoben werden.
7.) Vertragslaufzeit und Kündigung
Eine Paketbuchung „langfristige Entwicklung“ beginnt mit der Buchung und ist frühestens nach 6 Monaten und danach weiterhin halbjährlich kündbar und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Halbjahresende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.
Alle anderen Pakete verlieren mit Ablauf ihrer vereinbarten Dauer ihre Gültigkeit.
8.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt mit deren Buchung.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Stornogebühren werden als Wertguthaben im Reitbuch gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
9.) Allgemeines
Der Aufenthalt auf dem Gelände der Unteren Mühle von Jennifer John erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden wird grundsätzlich nicht gehaftet. Dies gilt für Besucher, Reitkunden und Begleitpersonen von Reitkunden.
Das Reiten und der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr. Auch hier wird weder für Reitkunden, noch für Besucher oder Begleitpersonen gehaftet. Pferde sind Lebewesen, deren Verhalten nie zu 100% vorhersehbar ist, dessen müssen sich alle Personen, die mit unseren Pferden umgehen, bewusst sein. Reitkunden empfehle ich, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Eine Betreuung des Reitkunden ist nur während des gebuchten Zeitrahmens gewährleistet. Das Futter-, Heulager und die Werkstatt dürfen niemals betreten werden. Dies gilt auch für die privaten Bereiche der Hofeigentümer.
Fremde Hunde von Reitkunden und Besuchern sind auf der Reitanlage an der Leine zu führen. Der Besitzer des Hundes haftet für sein Tier und hat dafür Sorge zu tragen, dass Pferde durch den Hund nicht erschreckt werden.